Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Monteurzimmern an Firmenkunden (Deutschland)

1. Geltungsbereich und Vertragsart
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche, vorübergehende
Überlassung von Monteurzimmern an Firmenkunden zu Beherbergungszwecken.
Es handelt sich nicht um Wohnraummiete im Sinne der §§ 549 ff. BGB, sondern um eine
kurzfristige Beherbergung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Vertragspartner
Vertragspartner sind der Vermieter und das buchende Unternehmen.
Das Unternehmen haftet für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag,
auch für die von ihm untergebrachten Personen.

3. Buchung und Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet das Unternehmen den Abschluss eines verbindlichen
Beherbergungsvertrags an.
Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder elektronischer Buchungsbestätigung zustande.

4. Stornierung vor Anreise
Tagesbuchungen (1–3 Nächte):
Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise, danach volle Berechnung.
Wochenbuchungen (4–14 Nächte):
Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise, danach volle Berechnung.
Monatsbuchungen (ab 15 Nächten):
Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, danach volle Berechnung.

5. Abbruch nach Anreise / laufender Aufenthalt
Bereits genutzte Übernachtungen sind nicht erstattungsfähig.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte
Zeiträume.
Bei Monatsbuchungen ist eine Kündigung mit 30 Tagen Frist möglich. Die Zahlungspflicht
endet 30 Tage nach Zugang der Kündigung.

6. Nutzung der Monteurzimmer
Die Nutzung ist ausschließlich zu beruflichen Übernachtungszwecken gestattet.
Überbelegung, Untervermietung und private Dauerwohnnutzung sind untersagt.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags.

7. Haftung des Unternehmens

Das buchende Unternehmen haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter verursacht
werden.
Für Verstöße gegen Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften haftet das Unternehmen
gesamtschuldnerisch.

8. Mängel und höhere Gewalt
Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Bei Unbewohnbarkeit aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen erfolgt eine anteilige
Erstattung.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Vertragsverstöße
Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Beendigung berechtigt.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

10. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters.